Die interkommunale Waldfläche Waidachswald wurde 2021 zur Errichtung eines Windparks ausgeschrieben. Lesen Sie, was bisher geschah und stellen Sie uns Ihre Fragen zum Vorhaben.
Die Bürgermeister erläutern, was bisher geschah:
Inzwischen ist es gesellschaftlicher Konsens, dass wir weg von den fossilen Energieträgern hin zu erneuerbaren Energien kommen müssen. Um dies nicht nur zu fordern, sondern selbst einen Beitrag zu leisten, hat man sich im Sommer 2021 intensiv mit dem Thema Windkraft beschäftigt.
So beschlossen die Gemeinderäte von Adelsheim, Roigheim und Schefflenz in ihrer jeweiligen Sitzung im September 2021 einstimmig, die interkommunale Waldfläche Waidachswald zur Errichtung eines Windparks auszuschreiben.
Gründe hierfür waren:
Die genaue Ausgestaltung der Ausschreibung wurde interkommunal intensiv abgestimmt und von den Gemeinderäten der drei Gemeinden beschlossen.
Besonderes Augenmerk legte man hierbei auf:
Die Gemeinderäte von Adelsheim, Roigheim und Schefflenz beschlossen in ihrer jeweiligen Sitzung im Juni 2022 einstimmig die Vergabe an die Vattenfall Windkraft GmbH.
Am 14. September 2022 fand in der Authenrieth-Halle in Roigheim die erste Bürgerinformationsveranstaltung zum Windpark Waidachswald statt.
Bürgerinnen und Bürger konnten sich hier im Rahmen einer Informationsmesse anhand von Plakaten und im Gespräch mit den Bürgermeistern sowie Vertretern von Vattenfall zum geplanten Windpark informieren:
Zusätzlich zur Informationsmesse in Roigheim gab es drei weitere Termine an denen sich Bürgerinnen und Bürger in den jeweiligen Kommunen informieren und Fragen stellen konnten.
Beginnend am 18. Oktober 2022 in Adelsheim, gefolgt von Schefflenz am 24. Oktober 2022 und zuletzt am 21. November 2022 in Roigheim. Die Veranstaltungen waren zahlreich besucht. In Schefflenz war auch Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg, anwesend und teilte seine Meinung zum notwendigen Ausbau der Windenergie mit.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten und Standorte zur Stromeinspeisung. Windparks werden mit einer unterirdisch verlegten Kabeltrasse in der Regel an das nächstgelegene Umspannwerk (UW) angeschlossen. Bei größeren Kapazitäten, wie sie im Waidachswald geplant sind, ist neben der Erweiterung eines bestehenden UW auch die Errichtung eines eigenen UW denkbar.
Da zum jetzigen Zeitpunkt aber noch unklar ist, wie viele Anlagen überhaupt genehmigungsfähig und auch realisierbar sind, steht auch die einzuspeisende Strommenge noch nicht fest.
Damit Windräder stabil im Boden stehen, werden sie durch Fundamente befestigt. Diese Flächen sind dann versiegelt, das heißt laut einer Beschreibung des Umweltbundesamts, der Boden wird luft- und wasserdicht abgedeckt. Zuwegungen, Kranstellflächen etc. hingegen werden geschottert und sind wasserdurchlässig.
Auch beim Fundament ist die benötigt Fläche abhängig vom Anlagentyp. Bei modernen Windenergieanlagen kann bei einem Durchmesser zwischen 22-28 m eine versiegelte Fläche von rund 500 m² angesetzt werden. Die Versiegelung ist aufgrund der weiträumig verteilten Anlagenstandorte gut verteilt und nicht an einer Stelle gebündelt. Um die Windräder herum ist also genügend Fläche vorhanden durch die das Wasser versickern kann.
Beispielrechnung:
Plangebiet Waidachswald ca. 1310 ha Fläche.
22 WEA mit je 500 m² entsprechen 1,1 ha versiegelte Flächen durch Fundamente
1,1 ha / 1310 ha = 0,084 % Flächenversiegelung.
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hält den Effekt für “verschwindend gering”. Betrachtet man die Gesamtfläche, auf die sich der Niederschlag verteilt, habe die durch ein Windrad versiegelte Fläche keinen negativen Einfluss auf die Neubildung des Grundwassers. “Das Wasser findet seinen Weg”.
Wir befinden uns derzeit noch in einem frühen Planungsstadium. Die Untersuchungen beginnen im Q1 2023 und dauern voraussichtlich 1-2 Jahre. Die für eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) benötigten Gutachten werden zusammen getragen und voraussichtlich im Jahr 2024 der zuständigen Genehmigungsbehörde übergeben. Eine Einsichtnahme wäre bei zuständiger Genehmigungsbehörde zu beantragen.
Erneuerbare Energien werden laut Regelung des EEG (Erneuerbaren-Energien-Gesetz) vorrangig ins Stromnetz eingespeist. Anhand meteorologischer Daten kann vor tatsächlicher Einspeisung präzise ermittelt werden, wann und wieviel Strom produziert wird. Eine plötzliche unerwartete Überlastung der Stromnetze aufgrund fluktuierender Einspeisung wird daher als sehr gering eingestuft. Bei zu viel Strom im Netz können Windenergieanlagen gezielt abgeschaltet werden.
Nach offiziellen Angaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) beträgt jedoch die tatsächliche Abregelung durch Einspeisemanagement-Maßnahmen in Verteilernetzen in Baden-Württemberg und weiteren südlichen Bundesländern < 1% im Gesamtjahr 2020 und 2021.
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